Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Klosterfestspiele Kastl (Stand: 01.11.2024)
Für die Klosterfestspiele gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote für die Klosterfestspiele Kastl erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kartenvorverkauf durch die Firma oberpfalzkarten.de GmbH. Im Zweifel gehen die Geschäftsbedingungen für die Klosterfestspiele Kastl vor.
2. Kartenrückgabe, -verlust
(1) Für die Klosterfestspiele Kastl erworbene Tickets können nicht zurückgenommen werden. Dies gilt auch bei Änderungen der Besetzung der jeweiligen Vorstellung.
(2) Vom nach Absatz 1 geltenden Grundsatz kann nur in Fällen des witterungsbedingt vorzeitigen Abbruchs oder des Ausfalls einer Vorstellung abgesehen werden. Insofern gilt Nr. 3 dieser Bedingungen.
(3) Für verlorenen Tickets wird kein Ersatz geleistet.
3. Witterungsbedingter Abbruch einer Vorstellung
(1) Sämtliche Vorstellungen der Klosterfestspiele Kastl werden ausschließlich im Freien gespielt. Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung den Beginn der Vorstellung zu verschieben bzw. die Vorstellung zu unterbrechen. Die Entscheidung darüber, ob eine Vorstellung abgesagt wird oder stattfindet, wird erst frühestens unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Vorstellung getroffen.
(2) Ersatzansprüche der Ticketinhaberinnen und Ticketinhaber/Besucherinnen und Besucher bei witterungsbedingter Absage einer Vorstellung gleich welcher Art und Höhe sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend hiervon abweichende Regelungen getroffen sind.
(3) Muss eine Vorstellung früher als 30 Minuten nach Beginn der Vorstellung abgesagt werden, wird das Eintrittsgeld nach Vorlage des Tickets in voller Höhe zurückerstattet. Die Rücknahme und Rückerstattung der Tickets erfolgt innerhalb von 8 Werktagen nach Ausfall der Vorstellung beim Markt Kastl, Marktplatz 1, 92280 Kastl.
(4) Bei Abbruch einer Vorstellung später als 30 Minuten nach Beginn der Vorstellung besteht – wie bei Freilichtaufführungen üblich – kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
4. Abendkasse
(1) Die Abendkasse vor Ort in der Klosterburg Kastl öffnet am Tag der Vorstellung bzw. Veranstaltung jeweils 90 Minuten vor deren Beginn.
(2) An der Abendkasse ist ein bargeldloser Zahlungsverkehr gleich welcher Art (EC Karte, Kreditkarte etc.) nicht möglich.
5. Besucherinnen und Besucher mit Behinderung
(1) Die Zugänglichkeit zum Zuschauerbereich durch den Haupteingang ist für Menschen mit Behinderung gewährleistet. Besucherinnen und Besucher, die auf einen Rollstuhl angewiesen oder sonst in besonderem Maße gehbehindert sind, müssen sich unbedingt vor dem Erwerb von Tickets über die Zugangsmöglichkeiten zu den einzelnen Vorstellungen erkundigen.
(2) Ein Zugang zum Zuschauerbereich durch den Haupteingang ist möglich; für alle Vorstellungen ist eine
rechtzeitige Voranmeldung der Besucherinnen und Besucher mit Behinderung erforderlich. Erfolgt die
Voranmeldung nach Satz 1 Halbsatz 2 nicht, besteht kein Anspruch auf Zugang zu der jeweiligen Vorstellung;
Ersatzansprüche gleich welcher Art und Höhe sind ausgeschlossen.
6 Einlass nach Vorstellungsbeginn
(1) Jeweils 90 Minuten vor Beginn der einzelnen Vorstellungen ist Einlass zum Zuschauerbereich.
(2) Zuschauerinnen und Zuschauer, die aus von ihnen zu vertretenden Gründen den Beginn einer Vorstellung
verpassen und zu spät eintreffen, können nicht mehr nachträglich eingelassen werden.
Es besteht nach deren Beginn kein Anspruch auf Zugang zu der Vorstellung; der Anspruch auf die gebuchten
Plätze verfällt. Der Veranstalter ist bemüht, auch nach Beginn der Vorstellung einen Zugang zu ermöglichen,
wobei dies nur nach Maße der geringstmöglichen Störung der Vorstellung erfolgen kann und die Möglichkeit
sowie die Art des Zugangs ausschließlich im Ermessen des Veranstalters liegt.
7. Kinder
(1) Für sämtlichen Vorstellungen der Klosterfestspiele Kastl gilt, dass Kinder unter 4 Jahren keinen Zugang
haben. Für Kinder vom vollendeten 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres wird nur dann der
Eintrittspreis erhoben, wenn ein geeigneter Sitzplatz in Anspruch genommen wird.
(2) Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahres haben für sämtliche
Vorstellungen der Klosterfestspiele Kastl den jeweils gültigen Eintrittspreis für Kinder zu entrichten. Jugendliche
haben mit Vollendung des 12. Lebensjahres für sämtlichen Vorstellungen der Klosterfestspiele Kastl den jeweils
gültigen Eintrittspreis für Erwachsene zu entrichten.
(3) Kinder unter 9 Jahren sind nur zugelassen, wenn sie von Personen beaufsichtigt werden, die mindestens 16
Jahre alt sind.
8. Haftung
(1) Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht
sofort erkennbar werden, haftet der Veranstalter nicht.
(2) Für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust von Bargeld, Wertsachen und in die Klosterburg Kastl
eingebrachte Sachen wird nicht gehaftet.
(3) Der Veranstalter oder sein Erfüllungsgehilfe haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge.
9. Verhaltensregeln
(1) Die Mitnahme von Tieren in die Vorstellungen ist untersagt.
(2) Das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen in die Vorstellungen ist verboten.
(3) Im Bühnen- und Tribünenbereich des Burginnenhofes besteht ein absolutes Rauchverbot.
(4) Die Benutzung von Schirmen während der Vorstellung ist nicht gestattet.
(5) Die Eintrittskarte ist auf Verlangen vorzuzeigen.
(6) Wer sich innerhalb des Geländes der Klosterburg Kastl aufhält, hat den Anordnungen des Ordnungspersonals
Folge zu leisten, die zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit und zum Schutze der Burganlage
und der Besucher gegeben werden.
10. Filmen, Fotografieren, sonstige Aufnahmen
Das Filmen, Fotografieren und das Anfertigen sonstiger Aufnahmen und Aufzeichnungen in Ton und/oder Bild ist
untersagt. Ausnahmen können im Einzelfall vom Veranstalter auf vorherigen Antrag zugelassen werden (etwa für
Presse etc.).
11. Mobiltelefon etc.
Mobiltelefone und andere elektronische oder sonstige Gegenstände, die zu Beeinträchtigung der Vorstellung
geeignet sind, müssen während der Vorstellungen ausgeschaltet sein und dürfen nicht benutzt werden; es ist
sicherzustellen, dass die Vorstellungen nicht durch Geräusche oder auf sonstige Weise beeinträchtigt werden.
12. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird
hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des auf deren Grundlage abgeschlossenen
Vertrages im Übrigen nicht berührt.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist Amberg.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Marktes Kastl. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.